IT-Recht in Kassel & Bad Hersfeld

IT-Recht
IT-Recht

Rechtsanwalt für IT-Recht

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen des IT-Rechts. IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht

Eine erfolgreiche Beratung im IT Recht erfordert von Rechtsanwälten ein spezifisches technisches Verständnis für die zugrundeliegenden Vorgänge.

Diese sind bei den mit IT-Rechtsfällen befaßten Gerichten leider nicht immer ausreichend vorhanden. Die Kunst einer erfolgreichen anwaltlichen Vertretung des Mandanten im IT-Recht besteht daher – jedenfalls in den technisch geprägten Bereichen – vor allem darin, dem Gericht die technischen Zusammenhänge und deren wirtschaftliche Bedeutung für die Beteiligten zu vermitteln.

Kernpunkte des IT-Rechts sind zum einen Verträge über Informationstechnologie, nämlich Software, Hardware sowie Dienstleistungsverträge. Bei Softwareverträgen unterscheidet man solche für Individualsoftware und Standardsoftware als auch solche über die Anpassung von Standardsoftware (sog. Customizing, Parametrisierung).

Daneben existieren oft auch Verträge über IT-Projekte (Projektentwicklungsverträge). Die notwendigen Kenntnisse des zugrunde liegenden Vertragsrechtes hat meist auch ein Allgemeinanwalt. Das Besondere an einem IT-Rechtsanwalt besteht im Vertrags-IT-Recht darin, dass der Rechtsanwalt bei Formulierung der Verträge die technischen Besonderheiten sowie die speziellen Businessmodelle der jeweiligen Branche kennt und diese Modelle oder technischen Besonderheiten juristisch korrekt in Verträgen umsetzt.

Unter das IT Recht fallen neben dem Vertragsrecht alle Rechtsfragen des E-Commerce., wobei diese auch Fragen zu Internetauktionen, Communities und andere Angebote umfassen. Provider-Verträge sind wegen ihrer technischen Besonderheiten und der Haftungsrisiken und der neuen normativen Vorgaben ein besonders komplexes Thema. 

Ein weiterer Teil des IT-Rechts ist das Recht des geistigen Eigentums. Dies betrifft das geistige Eigentum sowohl an Software als auch an Content (Inhalten) im Internet. Dabei gelten hier die juristischen Regeln, die auch außerhalb des Internets Anwendung finden. Entscheidend für eine erfolgreiche Beratung ist auch hier, dass der Rechtsanwalt die technischen Hintergründe versteht. Dies gilt auch für das Domainrecht.

Weitere Beratungsfelder des IT-Rechtsanwalts sind das Recht des Datenschutzes und die Sicherheit der Informationstechnologien - mithin Fragen der IT-Sicherheit. Auch hier ist unabdingbar, dass der IT-Rechtsanwalt Grundkenntnisse der Netzwerktechnik hat.

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Es handelt sich daher beim IT-Recht um eine Materie, die ganz verschiedene Rechtsgebiete berührt. Maßgeblich ist jedoch, dass der Rechtsanwalt die oft komplexe technische Materie auch versteht. Selbst dies kann bei IT-Rechtlern unterschiedlich sein. Der Rechtsanwalt, der sich im Domainrecht auskennt, hat noch lange nicht das technische (Netzwerk-)Wissen, um zu rechtlichen Fragen der IT-Sicherheit kompetent zu beraten.

Wenn Sie Fragen haben, die das Informationstechnologierecht betreffen, dann rufen Sie uns einfach an.