Scheidungsformular

In wenigen Schritten bequem und sicher zu Ihrer Scheidung. 

Für die ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Scheidung benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie deshalb das Scheidungsformular unbedingt gewissenhaft und vollständig aus.
Die an unsere Kanzlei übermittelten Daten sind streng vertraulich und unterliegen einer umfassenden anwaltlichen Schweigepflicht. Diese gilt selbstverständlich auch, wenn für die weitere Vertretung keine Vollmacht erteilt wird. Die Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten an uns erfolgt sicher und vertraulich durch verschlüsselte Datenübertragung. Nach Absenden des Formulars, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Auf dieser Basis errechnen wir die zu erwartenden Gebühren für Sie.
Bis dahin ist Ihre Anfrage unverbindlich und kostenlos.



1. Personendaten
 
1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?
 
Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in der Regel völlig unrelevant. Lebt einer der Ehepartner im Ausland, ist es für das Verfahren meistens einfacher, wenn dieser formal als der Antragsteller auftritt.
 Ehefrau
 Ehemann
 
1.2 Name und Anschrift der Ehefrau:
 
Bitte geben Sie den vollständigen Namen sowie den tatsächlichen Aufenthaltsort der Ehefrau an, ob diese dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur bei Einreichung vollständiger Daten durchgeführt werden.
Name (Vor- und Nachname):
Geburtsname (ggf.):
Geburtsdatum:
Straße und Hausnummer:
PLZ, Ort:
Staatsangehörigkeit:
 
1.3 Name und Anschrift des Ehemanns:
 
Bitte geben Sie den vollständigen Namen sowie den tatsächlichen Aufenthaltsort des Ehemanns an, ob dieser dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur bei Einreichung vollständiger Daten durchgeführt werden.
Name (Vor- und Nachname):
Geburtsname (ggf.):
Geburtsdatum:
Straße und Hausnummer:
PLZ, Ort:
Staatsangehörigkeit:
 
1.4 Letzte gemeinsame Adresse der Ehepartner:
 
Straße und Hausnummer:
PLZ, Ort:
Land:
 
2. Daten zur Hochzeit
 
Datum der Hochzeit:
Ort der standesamtlichen Trauung:
Heiratsregister-Nummer:
Die Heiratsregister-Nr. befindet sich oben auf der Heiratsurkunde und hat das Format z.B. "231/1994". (Diese kann auch nachgereicht werden)
 
3. Daten zur Trennung
 
3.1 Seit wann leben Sie in Trennung?
 
Als Trennungszeit wird der Zeitraum zwischen Trennung und Scheidungsantrag bezeichnet. Dieser muss grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen, wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitgezählt wird. Näheres finden Sie hier oder auf www.scheidungspraxis.de unter Downloads.
 
 
3.2 Welcher Ehepartner ist zuerst ausgezogen?
 Ehefrau
 Ehemann
Datum des Auszugs:
 
3.3 Wird die gemeinsame Ehewohnung noch von einem Ehepartner bewohnt?
 nein
 Ehefrau
 Ehemann
 
3.4 Sind die Eigentums- bzw. Mietverhältnisse an der ehelichen Wohnung geklärt worden?
 ja
Wenn ja:
Welche Regelung wurde getroffen?
 nein
Wenn nein:
In wessen Eigentum befindet sich die Immobilie, in der die eheliche Wohnung belegen ist bzw. wer hat den Mietvertrag abgeschlossen?
 
4. Kinder
 
4.1 Gibt es gemeinsame Kinder der Ehepartner?
 nein, die Ehe blieb kinderlos
 ja
Name(n) und Geburtsdaten des Kindes / der Kinder:
 
4.2 Wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames Kind existiert: bei welchem Ehepartner lebt das minderjährige Kind bzw. die Kinder?
 bei der Ehefrau
 beim Ehemann
 andere Regelung:
 
4.3 Wie soll das Sorgerecht nach der Scheidung geregelt werden?
 Die Ehepartner behalten das gemeinsame Sorgerecht (Regelfall)
 Derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, soll das alleinige Sorgerecht erhalten. In diesem Fall geben Sie bitte die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht an:
 
4.4 Welche Regelung soll für das Besuchsrecht vereinbart werden (Umgangsrecht)?
 Das Besuchsrecht wird einvernehmlich gehandhabt
 andere Regelung:
 
4.5 Gibt es eine Regelung zum Kindesunterhalt?
 Kindesunterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt
 andere Regelung:
 
5. Zustimmung des anderen Ehepartners
 
Liegt die Einwilligung des anderen Ehepartners zur Scheidung vor?
 ja
 nein
 
6. Versorgungsvergleich (Rentenausgleich)
 
Beim Versorgungsausgleich erhält jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche des anderen Ehepartners. Genauere Infos zum Versorgungsausgleich finden Sie hier oder unter Downloads.

In folgenden Fällen können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten:
(1) Falls die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat (gerechnet vom Hochzeitstag bis zum Scheidungsantrag), wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.
(2) Bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten, falls dies keinen Ehepartner unangemessen benachteiligt.
 
Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen?
 ja
 nein (Die Ehe hat bis heute nicht länger als drei Jahre gedauert)
 nein (Beide Eheleute wollen im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten.)
 nein (Beide Ehepartner haben den Versorgungsausgleich bereits durch einen Notarvertrag ausgeschlossen).
Datum des Notarvertrags:
 
7. Ehegattenunterhalt
 
Soll wechselseitig auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden?
 
Für die Zeit nach der Scheidung gibt es mehrere Möglichkeiten, für die Eheleute, auf den Ehepartnerunterhalt zu verzichten: Es kann zum einen sowohl vor als auch nach dem Scheidungstermin eine notarielle Urkunde über den Verzicht erstellt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Verzicht im Rahmen des Scheidungstermins protokollieren zu lassen. Zum Abschluss dieser Vereinbarung muss auch der andere Ehepartner durch einen eigenen Anwalt im Termin vertreten sein. Dieser zweite Anwalt, um den wir uns kümmern, kostet in der in der Regel zwischen 100,- und 150,- Euro. Die Beteiligten können auch formfrei nach Abschluß des Scheidungsverfahrens den Unterhaltsverzicht vereinbaren, was in der Regel jedoch keine gute Absicherung der eigenen Rechtsposition darstellt.
 nein
 ja (Es besteht bereits ein entsprechender Notarvertrag)
 ja (Der Verzicht soll verbindlich im Scheidungsverfahren vereinbart werden)
 ja (Der Verzicht wird eigenverantwortlich nach Abschluss des Scheidungsverfahrens untereinander vereinbart)
 
8. Sonstiges
 
8.1 Wurde der gemeinsame Hausrat (Gegenstände die im Haushalt zur Einrichtung gehören) bereits aufgeteilt?
 ja
 nein (Folgende Regelung ist in Planung):
 
8.2 Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig?
 nein
 ja und zwar (Gegenstand, Gericht, Aktenzeichen):
 
8.3 Welches Nettoeinkommen erzielen beide Ehepartner gemeinsam, pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)?
 
Das Nettoeinkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berechnen und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen zu können. Je höher das Nettoeinkommen ist, desto höher sind die Kosten. Es ist ausreichend, wenn Sie uns einen ungefähren Wert mitteilen. Detaillierte Unterlagen werden nicht benötigt.
 €
 
9. Güterstand
 
Wurde ein Ehevertrag geschlossen?
 
Wenn ja, mit welchem Inhalt? Sollte bislang kein Ehevertrag abgeschlossen worden sein, besteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
 nein

Ja, mit folgendem Inhalt:
 Vereinbarung einer Gütertrennung
 Vereinbarung einer Gütergemeinschaft
 eine Modifizierung des Zugewinns
 
10. Kontakt
 
10.1 Ihre Email-Adresse:
Bitte wiederholen Sie Ihre Email-Adresse noch einmal:
 
10.2 Für evtl. Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an:
 
Geben Sie bitte den Sicherheitscode ein:
 
 
 

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Gerne können Sie das Scheidungsformular auch ausdrucken und per Post oder Fax an folgende Adresse schicken:

Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Obere Königstr. 24
34117 Kassel
Fax: 0561 / 7399142

 

Hier finden sie das Scheidungsformular zum Ausdrucken.