23.11.2012 10:16
Von: Carolin Auth
Familienrecht

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Ehescheidung online

Online-Scheidung heißt nicht Scheidung ohne Anwalt

Eine wichtige Information für die vernetzte Generation und den Rechtsuchenden im Internet.

Was verstehen wir unter Onlinescheidung und für wen ist sie gedacht?

Unsere Fachanwälte für Familienrecht sind der Meinung, dass eine Ehescheidung online nur dann problemlos funktioniert, wenn sich die Ehepartner in allen Punkten der Ehescheidung und der Folgesache, wie zum Beispiel Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht einig sind oder sogar einen Ehevertrag haben.

Eine erste Einschätzung, ob eine Onlinescheidung im Einzelfall problemlos möglich ist, erfolgt bereits nach Übermittlung des Onlineformulars für die Ehescheidung.

Mit dem Slogan „Scheidung ohne Anwalt“ werben viele, dass dies ist aber nicht ganz richtig ist, verschweigen viele.

Im Ehescheidungsverfahren muss mindestens einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Auch bei einer Onlinescheidung ist dies unumgänglich.

Möglich ist es jedoch, dass einer der beiden Ehegatten einen Rechtsanwalt oder sogar einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt und die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sodann geteilt werden. So entstehen bei der Scheidung anstatt der Kosten für zwei Anwälte (jeder Ehepartner zahlt seinen Rechtsanwalt selbst) nur die Kosten für einen Anwalt, die sodann gemeinsam getragen werden zuzüglich der ohnehin gemeinsam zu tragenden Gerichtskosten.

Auch die Hinweise auf unseriösen Internetseiten „Schnelle Scheidung online“ ist lediglich ein Lockmittel. Unsere Fachanwälte für Familienrecht wissen, dass eine durchschnittliche Ehescheidung, egal ob Online-Scheidung oder „normale“ Ehescheidung heute ca. 10 Monate in Anspruch nimmt. Diese Zeit kann auch mittels einer Online-Scheidung nicht verkürzt werden.

Jedoch hängt die Länge eines Ehescheidungsverfahrens auch von mehreren Faktoren ab und kann in keinem Fall, weder von einem Fachanwalt für Familienrecht noch von einem unseriösen Drittanbietervorhergesagt werden.

Auch um das persönliche Erscheinen im Gerichtssaal kommt bei einer Onlinescheidung keiner herum. Im Scheidungstermin vor Gericht müssen nämlich immer beide Ehepartner anwesend sein.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht haben bereits langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und können Ihnen, ob Online-Scheidung oder nicht, in jedem Fall weiterhelfen.

Auch ist es bei uns trotz Online-Scheidung jeder Zeit möglich seinen Anwalt zu kontaktieren oder einen gemeinsamen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Online-Scheidung für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich telefonisch oder online (per Email) in Verbindung.