Erstellung von Jahresabschlüssen

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und in diesem Zusammenhang zu erstellenden Steuererklärungen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung) werden die Finanz- und Lohnbuchhaltung des Wirtschaftsjahres zusammengeführt und um die Jahresabschlussbuchungen ergänzt. Im Wesentlichen bildet dies die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. 

Durch vom Gesetzgeber vorgegebener steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann Ihre Unternehmung frühzeitig zukunftsorientiert beraten und steuerlich optimal aufgestellt werden.

Aber auch Investoren, Gläubiger und Inhaber profitieren von dem Jahresabschluss als Informationsgrundlage. Unsere Steuerkanzlei fertigt Ihre Jahresabschlüsse, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, sowie unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens (AG, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Wir haben stets den steuerlichen Optimierungsbedarf unserer Mandanten vor Augen und gestalten den Jahresabschluss darüber hinaus im Kontext Ihrer bilanzpolitischen Ziele gegenüber Miteigentümern, Kapitalgebern, Öffentlichkeit, usw..

Unsere Kernkompetenzen im Überblick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Erstellen von Jahresabschlüssen
  • Bilanz- und Kennzahlenanalyse
  • Erstellen eines Bilanzberichtes
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger