Umsatzsteuer

Neben der Einkommensteuer begegnet uns im Alltag eine weitere der wichtigsten Steuern, nämlich die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch „Mehrwertsteuer“ genannt

Bis auf wenige Ausnahmen wird sie auf alle Konsumgüter oder Dienstleistungen erhoben.

Deutlich ersichtlich ist dies auf Rechnungen und/oder Quittungen, wo auf den Nettopreis fast immer die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird und somit den Bruttopreis ergibt (Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis (Rechnungsbetrag)).

Die Umsatzsteuer wird prozentual erhoben und beträgt in Deutschland derzeit 19% (Regelsteuersatz). Eine Ausnahme des Regelsteuersatzes bilden Lebensmittel und eine weitere Reihe von Waren des Grundbedarfs, auf welche lediglich 7% Umsatzsteuer erhoben werden.

Die Umsatzsteuer stellt jedoch für das Unternehmen bzw. den Dienstleister, welche die Umsatzsteuer in Rechnung stellt, keinen „Gewinn“ dar, sondern ist an den Staat abzuführen. Dies geschieht – ähnlich wie bei der Einkommensteuererklärung - durch Abgabe der Umsatzsteuererklärung. 

Anders als bei der Einkommensteuererklärung müssen jedoch Betriebe und Dienstleister bereits unterjährig (monatlich oder quartalsweise) dem Finanzamt Mitteilung über die abgerechnete Umsatzsteuer machen und diese an das Finanzamt abführen. Dies geschieht mit der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung.

Die vom Unternehmen/Dienstleister an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuerschuld kann jedoch durch vom Unternehmen/Dienstleister selbst auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer (sog. „Vorsteuer“) gemindert bzw. verrechnet werden.

Gerne hilft Ihnen unsere Steuerkanzlei bei der Berechnung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie bei der jährlich zu erstellenden und abzugebenden Umsatzsteuererklärung.