Betriebliche Lohnbuchhaltung

Die Zahlungsabwicklung und vor allem die Beachtung und Wahrnehmung der zahlreichen Meldepflichten sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Lohnbuchhaltung - daher ist exakte und pünktliche Arbeit gefragt.

In unserem Haus beinhaltet dies auch die komplette Kommunikation mit Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften.

Sie profitieren ferner von den umfangreichen Kenntnissen unserer Berater im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Gestaltung von Arbeitsverträgen (durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht) und insbesondere darin enthaltene Vergütungsregelungen sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bringt.

 

Typische Aufgaben der Lohnbuchhaltung

  • Eintritt neuer Mitarbeiter: Eröffnung der Lohnunterlagen, Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern
  • Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge
  • Meldung und Überweisung der Lohnabzüge (Finanzamt und ggf. ext. Zahlungsempfänger)
  • Abwicklung von Mitarbeiteraustritten
  • Abschluss über Lohnkonten zum Geschäftsjahresende, Meldung an Sozialversicherungsträger
  • Im Rahmen unserer Tätigkeit umfasst dies insbesondere:
  • Berechnung laufender Lohnabgaben
  • steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt