Einkommensteuer

Eine der wichtigsten Erhebungsformen der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die jeder Arbeitnehmer (der einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgeht) bzw. dessen Arbeitgeber unmittelbar vom Arbeitslohn an das Finanzamt abführt. 

Die Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt prozentual, wobei sich die die Höhe der Steuer vor allem nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet. Dieses zu versteuernde Einkommen wird in der vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärung ermittelt.

Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung werden beispielsweise Werbungskosten (u.a. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle) steuermindernd berücksichtigt, d.h. sie verringern das zu versteuernde Einkommen. Welche weiteren Ausgaben sich weiter steuermindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken erläutern Ihnen gerne unser Steuerberater.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Einkommensteuererklärung als abschließende Überprüfung der gezahlten bzw. der noch zu zahlenden Steuer dient, wobei das Finanzamt zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet oder bei zu wenig entrichteter Einkommenssteuer diese nachfordert.