Unternehmensnachfolge

Der Begriff „Unternehmensnachfolge“ ist weit gefächert und in der Literatur teilweise umstritten. 

Vereinfachend kann man sagen, dass es sich meist um einen Wechsel der Führung in einem Unternehmen oder die Übergabe des Eigentums eines Unternehmens handelt.

Ein typisches Beispiel ist die Eigentumsübernahme eines Familienunternehmens von den Eltern/Großeltern. Ein anderes Beispiel bei einem Nicht-Familienunternehmen ist der Führungsnachfolge eines Unternehmens durch einen neuen Geschäftsführer oder Vorstand.

Egal um welche Art der Unternehmensnachfolge es sich handelt, kann diese entweder unentgeltlich oder entgeltlich erfolgen. 

Der Bereich Unternehmensnachfolge gehört zu den schwierigsten Aufgaben eines Beraters überhaupt, denn der Berater muss umfassende Kenntnisse sowohl im Erb-, als auch im Steuer- und Gesellschaftsrecht haben.

Bei Fragen zur Unternehmensnachfolge steht Ihnen Rechtsanwalt Hassenpflug, der auch Fachberater für Unternehmensnachfolge ist, gerne zur Verfügung.