Erfolge unserer Anwälte im Zivilrecht

Lesen Sie einen Auszug aus unseren erfolgreichen Fällen im allgemeinen Zivilrecht.

Stromabsperrung verhindert – Lebensnotwendige Sauerstoffversorgung gesichert

Sachverhalt

Die Anwälte der Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden im Jahr 2011 zu einem Notfall gerufen:
Der Mandant war aufgrund seiner Krankheitsgeschichte auf die Versorgung mit Sauerstoff mittels eines entsprechenden Geräts angewiesen. Dieses Gerät benötigte einen permanenten Stromanschluss.
Der zuständige Stromversorger drohte mit der Einstellung der Stromversorgung. Einen Tag vor der angekündigten Absperrung beauftragte der Mandant die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ergebnis

Die Stromabsperrung konnte in letzter Minute verhindert werden. Die Stromversorgung für das Sauerstoffgerät des Mandanten wurde gesichert. 



Justizirrtum erfolgreich aufgeklärt

Sachverhalt

Im Frühjahr 2012 wurde die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt, gegen ein sog. Versäumnisurteil vorzugehen.
An sich nicht außergewöhnlich – in diesem besonderen Fall jedoch hatte der Mandant vorher nicht einmal eine Klageschrift erhalten. Er kannte auch den Kläger nicht. Er sah sich plötzlich einer Forderung in Höhe von über 16.000,00 € ausgesetzt.

Ergebnis

Es handelte sich um eine Verwechslung. Der Mandant hatte zufällig den gleichen Vor- und Nachnamen wie der tatsächliche Schuldner und Beklagte in dem Verfahren.
Da dieser jedoch unbekannt verzogen war, teilte der Kläger dem Gericht die Anschrift unseres Mandanten mit, woraufhin dieser zum (Schein-)Beklagten wurde. Die Klage wurde abgewiesen und die Kosten für die Beauftragung der Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden von der Gegenseite vollständig erstattet.



 

Friseur muss aufgrund schlechter Leistung Entgelt zurückzahlen

Sachverhalt

In diesem Fall wurde die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von einer Mandantin beauftragt, die nach einem Friseurbesuch mit dem Ergebnis in keiner Weise zufrieden war. Insbesondere war der Haarschnitt absolut misslungen.
Da der Friseur dennoch auf die vollständige Zahlung seines Entgeltes bestand und die Mandantin dieses entrichtete, wandte sie sich anschließend an unsere Gesellschaft. 

Ergebnis

Trotz der Beteuerung, alles nach Wunsch der Kundin durchgeführt zu haben, konnten wir diesen schlussendlich dazu bewegen, den gesamten Betrag an die Mandantin zu erstatten.