27.06.2014 09:00
Zivilrecht

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Sport: Körperverletzungen im Strafrecht

WM 2014: Rechtliche Situation bei Körperverletzungen im Sport

Ein außergewöhnlicher Zwischenfall ereignete sich im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2014 in der Partie zwischen Uruguay und Italien. Ein Artikel über mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei einem Angriff auf die körperliche Integrität.
Fußballschuhe

Fußballspiel: ein Angriff auf die körperliche Integrität kann sportliche und auch rechtliche Konsequenzen haben

Nach einem Zweikampf zwischen Luis Suarez und dem italienischen Spieler Giorgio Chiellini biss der Uruguayer seinem Kontrahenten in die Schulter. Die Fifa hat nun ein Disziplinarverfahren gegen den „bissigen Spieler" eingeleitet. Zu den sich hieraus ergebenden sportlichen Konsequenzen, wie etwa eine Sperre von Suarez für die WM, kann ein Angriff auf die körperliche Integrität aber auch in den Bereich des strafrechtlich relevanten Verhaltens fallen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Strafrechtliche Konsequenzen?

Gerade im Bereich der Mannschaftssportarten kommt es häufig zu Wettkampfsituationen, in denen Verletzungen eines Spielers hervorgerufen werden. Müsste nun der Verletzende immer strafrechtliche Konsequenzen befürchten, wäre ein normales Fußballspiel nicht denkbar.

Im Sportbereich ist daher zu differenzieren, ob eine Handlung dem sog. erlaubten Risiko zuzuordnen ist oder darüber hinausgeht. Ein erlaubtes Risiko ist dann gegeben, wenn zwar eine Gefahr geschaffen wird, diese aber von der Rechtsordnung hingenommen wird, um ein gedeihliches menschliches Zusammenleben überhaupt erst möglich zu machen.

 

Inkaufnahme der Risiken sportlicher Aktivitäten

Grundsätzlich ist bei sportlichen Aktivitäten in der Teilnahme, beispielsweise an einem Fußballspiel, auch eine Einwilligung des Sportlers enthalten, die für die Sportart typischen Risiken und Gefahren für den eigenen Körper in Kauf zu nehmen. Diese Risiken und Gefahren sind daher dem erlaubten Risiko zuzuordnen.

Die Beurteilung, ob ein typisches Risiko oder eine typische Gefahr vorliegt, erfolgt vorrangig nach den der jeweiligen Sportart zugrunde liegenden Regelwerken. Begeht ein Sportler einen groben Regelverstoß, indem er die Regeln bewusst missachtet und führt dieser zu einem erheblichen Risiko für die Gesundheit eines Mitsportlers, so wird man eine strafrechtliche Handlung gegenüber dem Verletzten annehmen können.

Für jede Sportart ist daher gesondert zu ermitteln, welche Gefährdungspotentiale, Risikosituationen und prägenden Extremsituationen der konkreten Sportart zugrunde liegen und daher zu erwarten sind, mithin dem der Sportart immanentem Risiko zugeordnet werden können.

 

Bildquelle: www.publicdomainpictures.net/view-image.php?image=16076 (modifiziert)