29.08.2018 14:03
Arbeitsrecht

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Insolvenz des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, wie es mit ihrem Arbeitsverhältnis weitergeht, wenn der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat.

Grundsätzlich tritt dann der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers.

Die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben bestehen.

Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis unabhängig von der Dauer der Beschäftigung mit einer Frist von maximal 3 Monaten Kündigen kann.

Die Insolvenz selbst ist aber kein Kündigungsgrund. Vielmehr müssen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Damit ist auch die Überprüfung einer Kündigung, die durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wird, durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Nur so kann der Arbeitnehmer seine Rechte sichern.

Sollten auch Sie eine derartige Kündigung erhalten, so scheuen Sie sich nicht unsere Gesellschaft um Rat zu fragen. Unser Anwälte und Fachanwälte stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.