21.12.2012 12:37
Zivilrecht

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Maya-Kalender Weltuntergang 2012

Weltuntergang 2012: Vandalismus und daraus folgende Schäden

Am heutigen Tage, dem 21.12.2012, soll, sofern man dem Maya Kalender Glauben schenkt, die Welt untergehen. Nicht selten führen derartige Weltuntergangsszenarien zu zahlreichen Ansammlungen von Menschen, die dem Ende der Welt entgegensehen - Schäden durch vorsätzlichen Taten sind nicht ausgeschlossen.
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Nebenauswirkung solcher Massenansammlungen sind oftmals Vandalismus und Plündereien.

Was tun, wenn die erwartete Apokalypse nicht eintritt?

Trat der erwartete Weltuntergang doch nicht ein und löst sich die Menge wieder auf, bleiben oftmals eingeworfene Fenster, zerstörte Haustüren und brennende Mülltonnen zurück. Ist die Welt zu diesem Zeitpunkt nicht untergegangen, fängt das Desaster für die geschädigten Eigentümer jetzt erst richtig an.

Haftung für eventuelle Schäden ist problematisch

Diese müssen sich grundsätzlich an den Randalierer halten. Zum einen besteht jedoch die Schwierigkeit, diesem habhaft zu werden. Selbst wenn einem die Identität des Unheilstifters bekannt ist, wird man jedoch auf seinen Kosten für die Schadenbeseitigung sitzen bleiben, sofern der Randalierer in engen finanziellen Verhältnissen lebt.

Seine Haftpflichtversicherung wird nämlich eine Regulierung des Schadens wegen dessen vorsätzlicher Herbeiführung ablehnen. Ob man dann noch weiteres Geld für ein Gerichtsverfahren ausgibt, bleibt gut zu überdenken.

Sofern man eine Glasversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese zumeist die Kosten für den Ersatz der Scheibe.

Ersatz durch eigene Versicherung

Unabhängig davon, ob das eigene Gewerbe oder die privaten Räumen betroffen sind, ob der Ihnen entstandene Schaden ersetzt wird, hängt letztlich im Zweifel von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Sollten Sie sich noch heute oder in den nächsten Tagen infolge von Weltuntergangsansammlungen mit Vandalismusschäden konfrontiert sehen, sollten Sie umgehend reagieren. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



Abschließende Worte der Redaktion
Im Falle eines doch eintretenden Weltuntergangs wünschen wir Ihnen ein paar angenehme letzte Tage im Kreise der Familie und ein frohes Weihnachtsfest.