05.06.2012 20:41
Kapitalanlagerecht

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Schließung von Investmentfonds

Was passiert, wenn ein Fonds geschlossen wird?

Bei Investmentfonds ist zwischen den sog. offenen Fonds (z.B. Kanam Grundinvest oder SEB Immoinvest) und geschlossenen Fonds (z.B. CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris) zu unterscheiden.

Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind Fonds, bei denen sich der Anleger als echter Unternehmer an einer GmbH & Co KG als Kommanditist beteiligt. Diese Fonds heißen geschlossene Fonds, weil hier von Anfang an die Summe der Kommanditanteile (= Fondsanteile) begrenzt ist. Sind nach Gründung des Fonds alle Fondsanteile an Anleger verkauft, so wird der Fonds geschlossen. Geschlossene Fonds haben regelmäßig eine feste Laufzeit. Am Ende der Laufzeit wird das Anlageobjekt (Immobilie, Schiff, Flugzeug) verkauft und der Fonds aufgelöst. Die Anleger erhalten dann das zurück, was der Fonds (GmbH & Co KG) bei Auflösung insgesamt wert ist, bestenfalls also den Fondsanteilskaufpreis oder mehr. Bei der vorangehenden Veräußerung der Anlageobjekte spricht man von dem sog. Exit.

Dieser ist im Fondsprospekt meist beschrieben. Oft ist jedoch der Wert des Anlageobjekts (sog. Asset) im Zeitpunkt des Exits bei Zeichnung des Fonds noch nicht vorherzusagen, es sei denn, es gibt bereits einen Vertrag mit einem späteren Käufer. So kann ein Containerschiff viel oder wenig Wert verlieren, je nach Lage der Weltwirtschaft und Angebot und Nachfrage nach Containerschiffen auf dem Schiffsmarkt. Auch Immobilien können im Wert steigen oder an Wert verlieren. Während der Laufzeit erhalten die Anleger bei geschlossenen Fonds sog. Gewinnausschüttungen.

Das sind regelmäßig die Mieten, die der Fonds durch die Vermietung der Anlageobjekte vereinnahmt. Auch diese Ausschüttungen können meist nur prognostiziert werden, sicher sind sie meist nicht. Die Anlage in einen geschlossenen Fonds kann steuerliche Vorteile gegenüber einem offenen Fonds bringen, wenn sog. Verlustzuweisungen in der Anfangsphase an den Anleger möglich sind. Geschlossene Fonds sind Unternehmen wie andere Unternehmen auch. Laufen die Geschäfte schlecht, so kann ein geschlossener Fonds durchaus insolvent werden und das Geld der Anleger ist verloren. Geschlossene Fondsanteile können nicht über die Börse gehandelt werden. Während der Laufzeit kann der Anleger zwar seine Beteiligung verkaufen, er muß sich allerdings den Käufer selbst suchen, es sei denn, die Fondsgesellschaft nimmt den Anteil zurück, was allerdings eher die Ausnahme darstellt. Geschlossene Beteiligungen sind daher nicht jederzeit veräußerbar, das Geld ist langfristig gebunden. 

Offene Fonds

Offene Fonds sind rechtlich etwas völlig anderes als geschlossene Fonds.

Bei offenen Fonds handelt es sich nicht um eine GmbH & Co KG und der Anleger wird nicht Kommanditist, sondern der Anleger erwirbt mit seinem Geld einen Anteil am sog. Sondervermögen. Das Sondervermögen heißt Sondervermögen, weil es von dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) getrennt ist. Das hat schon mal den Vorteil für den Anleger, dass eine Insolvenz der KAG keine Auswirkungen auf das Geld der Anleger hat (anders bei den geschlossenen Fonds). Die KAG managt das Sondervermögen und erhält hierfür eine Verwaltungsvergütung. Die Zahl der Anteile ist – anders als bei geschlossenen Fonds – nicht begrenzt, es können bei großer Nachfrage daher eine unbegrenzte Anzahl von Anlegern investieren. Deswegen spricht man von einem offenen Fonds. Die KAG kauft nun mit dem Geld der Anleger Anlageobjekte (Assets) in das Sondervermögen. Anlageobjekte können Immobilien, Aktien, Rentenpapiere etc. sein. Welche Anlageobjekte der Fonds bzw. die KAG in das Sondervermögen kaufen darf, ist im Fondsprospekt geregelt. Die Sondervermögen und die Aktivitäten der KAG werden durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überwacht. Die Fondsanteile (Inverstmentfondsanteile) verfügen - anders als Kommanditanteile - regelmäßig über eine sog. Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN) und sind an der Börse oder über die Fondsgesellschaft handelbar. Hieran kann man als Laie am besten erkennen, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt. Die WKN ist nicht zu verwechseln mit der Beteiligungsnummer der Kommanditbeiligung, über die der Kommanditist von der sog. Komplementärin (GmbH) eine Urkunde oder ein Zertifikat erhält. Offene Fondsanteile werden im Gegensatz zu Anteilen an geschlossenen Fonds regelmäßig wie Aktien in einem Wertpapierdepot verwahrt. Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihnen verkauft wurde, so schauen Sie bitte nach, ob Sie ein Wertpapierdepot bei einer Bank haben und auf einem Depotauszug der Fonds erscheint. Ist dies der Fall, dann haben Sie in einen offenen Investmentfonds investiert. Anders als bei einen geschlossenen Fonds können Sie die Fondsanteile jederzeit verkaufen und so ihr Geld zurück erhalten, wenn Sie es dringend für andere Dinge benötigen. Die Laufzeit offener Fonds ist regelmäßig nicht begrenzt. Dies ist auch nicht nötig, denn der Anleger kann seine Anteile ja jederzeit veräußern.

Wie und warum kann nun ein offener Fonds geschlossen werden ?

Eigentlich ist das nicht möglich, denn er steht ja einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Die Anteile können jederzeit gekauft und verkauft werden. 

Und genau das, was eigentlich als Vorteil gedacht war, wird immer häufiger zum Problem: 

Wenn der Wert des Sondervermögens rapide sinkt, beispielweise durch fallende Immobilienpreise in den USA, dann flüchten die Anleger aus dem Fonds und verkaufen ihre Anteile. Das Geld für die Anteile muß aber aus dem Sondervermögen aufgebracht werden. Dort sind Anlageobjekte vorhanden, die nicht einfach ohne Wertverlust sofort verkauft werden können (z.B. Immobilien). Irgendwann ist der Kapitalabfluß durch die verkaufenden Anleger so groß, dass der Fonds keine liquiden Mittel mehr hat um den Anlegern das Geld für Ihre Anteile auszahlen zu können. Für diesen Fall ist die Schließung des Fonds vorgesehen. Das Vermögen des offenen Immobilienfonds wird eingefroren. Eine bestimmte Zeit können Anleger Anteile weder kaufen noch verkaufen. Der offene Fonds ist dann geschlossen. Nach einem gewissen Zeitraum wird dann entschieden, ob der Fonds wieder öffnet und die Anteile wieder handelbar sind, oder ob der Fonds abgewickelt wird. Bei der Abwicklung werden die Anlageobjekte des Sondervermögens verkauft, das Geld aus dem Verkauf anschließend gezählt, und an die Anleger anteilsmäßig ausgezahlt. Oft wird dann aber nur ein Bruchteil der Anlagesumme zurück gezahlt, weil die Anlageobjekte meist nur schwierig und unter Wert veräußerbar sind. 

Anlegern, die von einer Schließung eines Fonds betroffen sind, können Schadenersatzansprüche zustehen. Der Schadenersatzanspruch kann sich gegen den Anlagevermittler, Anlageberater oder die Fondsgesellschaft selbst richten. Der Anlageberater muß darauf hinweisen, dass offene Fonds auch geschlossen werden können. Die oftmals als sichere Anlage verkauften Immobilienfonds sind eben nicht so sicher, wie viele Berater ihren Kunden in der Vergangenheit haben Glauben machen wollen. Und mache Vermittler und Berater kennen selbst nicht einmal den Unterschied zwischen geschlossenen und offenen Fonds, es sei denn es geht um die eigene Provision: Diese ist bei geschlossenen Fonds nämlich oft höher als bei offenen Fonds.

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Alexander Hassenpflug

- Rechtsanwalt -

Referat Kapitalanlagerecht