Verkehrsrecht: Warnweste im Auto
Warnweste ist jetzt Pflicht
Ab dem 01.07.14 ist in Deutschland in jedem hierzulande zugelassenen Fahrzeug (Pkw, Lkw und Busse), unabhängig von der Zahl der Insassen, eine reflektierende Sicherheitsweste mitzuführen. Diese muss muss der Norm DIN EN 471 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen (sog. hochsichtbare Warnkleidung).
Zwar gibt es keinen vorgeschriebenen Aufbewahrungsort, jedoch ist es sinnvoll, sie griffbereit zu verwahren, um sie bei einer Autopanne vor Verlassen des Wagens überziehen zu können. Sollte die Weste im Auto fehlen, wird ein Bußgeld in Höhe von 15 € erhoben (Verwarngeld).
Vor allem private Autobesitzer sind von dieser Regelung betroffen - für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt die diese Pflicht schon länger.
Motorräder und Wohnmobile bleiben hingegen von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen. (Stand: 01.07.2014).
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH