Sind Prozesskosten absetzbar?
Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Zivilprozesse
Das Finanzgericht Düsseldorf wies darauf hin, dass Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar sind.
Die ablehnenden Bescheide der Finanzämter wurden in zwei Fällen (Az.: 10 K 2392/12 E und 15 K 2052/12 E) aufgehoben.
Obwohl der Bundesfinanzhof entschied, dass Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, wies das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben die Finanzämter an, das Urteil (12. Mai 2011 - VI R 42/10) nicht anzuwenden.
Im koordinierten Ländererlass IV C 4 - S-2284 / 07 / 0031 vom 20.12.2011 findet sich dieser Nichtanwendungserlass:
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10 - hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind,
wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine
hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
[...]
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 ist über den entschiedenen Einzelfall
hinaus nicht anzuwenden.
Betroffene Fälle
Die betroffenen Fälle, in denen der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums aufgehoben wurde:
Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 2392/12 E
Siehe Details
Urteil: Steuerliche Geltendmachung/Absetzbarkeit von Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG im Rahmen einer Ehescheidung/Scheidungsverfahren.
Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 2052/12 E
Urteil: Gerichtskosten bei Zivilverfahren (im Rahmen eines Schadenersatzprozesses) sind als außergewöhnliche Belastung voll absetzbar.
Es wird Betroffenen angeraten, sich zu beeilen und ihre Rechte einzuklagen, da es laut Gerichtspräsident H. Plücker Pläne gäbe, die steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten gesetzlich einzuschränken.
Mischa Wölk
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht -