Jagt auf Steuerhinterzieher
Steuerfahndung bei UBS Kunden
Wie man der Presse entnehmen konnte hat die Staatsanwaltschaft Bochum gemeinsam mit der Steuerfahndung gestern Deutschlandweit Durchsuchungen bei Kunden der Schweizer UBS Bank durchgeführt. Betroffen waren Privatpersonen, die auf einer vom Land NRW angekauften "Steuer-CD" erkennbar waren. Weitere Durchsuchungsaktionen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft beabsichtigt.
Eile ist geboten
Hat die Staatsanwaltschaft bzw. die Steuerfahndung erst einmal mit einer Durchsuchung begonnen, ist der Weg für eine strafbefreiende Selbstanzeige verbaut. Dies bedeutet, das Personen, die im Ausland Geld angelegt haben und dort auch Kapitaleinkünfte erzielen bzw. erzielten nicht nur mit einer erheblichen Steuernachzahlung sondern auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Auf Grund einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird eine Steuerhinterziehung mittlerweile auch mit erheblichen Strafen belegt.
Die strafbefreiende Selbstanzeige
Dem kann man nur durch eine strafbefreiende Selbstanzeige entgegentreten. Damit eine solche strafbefreiende Selbstanzeige auch wirksam ist und der Betroffene von strafrechtlichen Konsequenzen verschont bleibt, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Schon ein kleiner Mangel in der Selbstanzeige kann zu deren Unwirksamkeit führen. Die Inanspruchnahme sachkundiger Hilfe kann daher nur empfohlen werden.
Unsere Gesellschaft hat bereits mehrere Privatpersonen bei der Erstattung einer Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt unterstützt und konnte so mithelfen strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden.
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M. Wölk
- Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht -