16.09.2014 09:51
Kapitalanlagerecht, Zivilrecht

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Kündigung von Sparverträgen

Scala-Sparverträge: Sparkasse Ulm will nun gerichtlichen Vergleich

Von ihrem Vorhaben, auch die verbliebenen 4000 Scala-Verträge mit ihren Kunden zu kündigen, scheint die Sparkasse Ulm nun Abstand genommen zu haben. Mittlerweile wird versucht die widerstreitenden Interessen auf dem Vergleichswege durchzusetzen.

Hintergrund

Zwischen 1993 und 2005 hatte die Sparkasse Ulm ihren Kunden sog. Scala Sparverträge angeboten. Die Konditionen des Vertrages waren:

  • Der Sparvertrag hatte eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. 
  • Zum aktuellen Grundzins sollten die Kunden stufenweise steigende Bonuszinsen erhalten.
  • Nach 20 Jahren sollte es einen Zinsaufschlag mit einem Höchstwert von 3,5 % geben.
  • Die monatlichen Raten konnten auf bis zu 2.500 Euro erhöht werden. Zudem konnte der Sparer jederzeit beliebige Summen abheben.


Dieses Angebot nahmen insgesamt ca. 21.000 Kunden der Sparkasse Ulm wahr. Der Vertrag stellt für die Kunden inzwischen eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit dar, während für die Sparkasse selbst die Verträge in der Niedrigzinsphase eine finanzielle Belastung sind. Ende 2012 betrug die Gesamtsumme auf allen Scala Konten des Kreditinstituts ca. 220 Mio. Euro. Für diese Summe müsste die Sparkasse die entsprechenden Zinsen zahlen.

Der Rechtsstreit

Um sich von den ungünstigen Verträgen vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu lösen, hat die Sparkasse Ulm ihren Kunden ein Alternativangebot unterbreitet. Dieses zeichnete sich durch eine eingeschränkte Verfügungsflexibilität der Sparer aus und einer maximalen Laufzeit von weiteren 7 Jahren. 

Dieses Alternativangebot nahmen etwa 13.000 Kunden wahr und lösten sich von ihrem bisherigen Sparvertrag. 

4000 Scala-Sparverträge bestehen aber noch zu den bisherigen Konditionen fort. 

Die Sparkasse wies diese Kunden unter Bezugnahme auf ein vermeintlich bestehendes gesetzliches Kündigungsrecht auf eine mögliche Kündigung des Sparvertrages hin, sofern das Alternativangebot nicht angenommen werden würde.

Gegen dieses Vorgehen der Sparkasse Ulm setzten sich die Sparer gerichtlich zur Wehr. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhob Klage gegen die Sparkasse.

Die Klagen sollen die Sparkasse zu einem Unterlassen ihres Vorgehens bewegen und zudem feststellen lassen, dass weder ein gesetzliches, noch ein wirksames vertragliches Kündigungsrecht der Sparkasse bestehe. Die Klägerseite argumentiert damit, dass es der Sparkasse nicht möglich sei, die bestehenden Verträge einseitig abzuändern und damit den eigentlichen Vertragszweck auszuhöhlen. Gerade die Bonuszinsen nach einer bestimmten Vertragslaufzeit seien ein essentieller Teil des Vertrages gewesen. 

Am 31. März war Prozessauftakt am Landgericht Ulm. Die Verhandlungen stellten bisher das Nichtbestehen eines vertraglichen Kündigungsrechts fest. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse halten der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB nicht stand. Ob aber ein gesetzliches Kündigungsrecht gegeben ist, muss vom Gericht noch geklärt werden.

Aktuelle Entwicklung

Dieser umstrittene Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun erklärte der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Ulm, Manfred Oster, dass Kündigungen nicht beabsichtigt seien. Man werde versuchen durch einen Vergleich sowohl den Interessen der Kunden, die ihren Vertrag bereits umgestellt haben, als auch den Interessen der Kunden der bestehenden Scala-Verträge gerecht zu werden. Abzuwarten bleibt zu wessen Gunsten sich der Rechtsstreit schließlich entscheidet. Die nächste Gerichtsverhandlung ist auf den 12. Nov. angesetzt.



Ref. iur. Nelab Ansari