25.01.2013 10:26
Verkehrsrecht

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Reform des Punktesystems

Punktesystem von Verkehrsminister Peter Ramsauer vor dem Aus?

Seit 2011 begleitet uns die Diskussion über die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer geplante Reform des Punktesystems. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar fand diese jedoch wenig Zustimmung. Vielmehr wurden mehrfach Nachbesserungen gefordert.

Die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages bestehend aus Anwälten, Vertretern von Behörden und Mitarbeitern von Automobilclubs werden nunmehr Verbesserungsvorschläge ausarbeiten und diesem dem Bundesrat am Ende des Verkehrsgerichtstages vorlegen.

Anlass zu Kritik der Punktereform sah der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm unter anderem darin, dass diese gegenüber dem bisherigen System nur unwesentlich transparenter und verständlicher sei. Es steht nach Ansicht vieler Fachleute vielmehr zu befürchten, dass Verkehrssünder künftig ihren Punktestand noch schwerer erkennen könnten. Ferner ist auch noch nicht abschließend geregelt, ob der Tattag oder der Tag der rechtskräftigen Entscheidung für den Eintrag gelten wird.

Auch die Bundesländer, welche grundsätzlich den Bedarf einer Änderung und Vereinfachung des derzeitigen Punktesystems anerkennen, erachten die Reform als zur Vereinfachung größtenteils nicht geeignet. Diese fordern, dass Verkehrssünder pro Tat ein bis zwei Punkte erhalten, bei drei Punkten der Führerschein jedoch abgegeben werden müsse. 

Welchen Empfehlungen der Bundesrat Folge leisten wird, bleibt abzuwarten.

Härtere Strafen und längere Verjährungfrist

Bundesminister Peter Ramsauer wird einen noch härteren Punkteschlüssel für Verkehrssünden einführen. So werden Straftaten künftig mit drei Punkten bestraft: z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch (über 1,1 Promille), unterlassene Hilfeleistung und schwere Nötigung (etwa zu dichtes Auffahren). Diese Delikte verjähren auch erst nach zehn Jahren und nicht wie bisher bereits nach fünf. 

Grundzüge der Reform

Nach der Reform soll fortan zwischen den verschiedenen Straftaten mehr differenziert und die Punkteanzahl bei schwereren Straftaten erhöht werden. Zudem soll der Führerschein künftig bei acht, statt aktuell bei 18 Punkten entzogen werden



Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH