Maritim Invest Schiffsbeteiligungen
Maritim Invest: Gesellschafterdarlehen zur Stabilisierung der Liquiditätslage der Maritim Invest IC I
Ziel der Konzepte und Maßnahmen ist, die Handlungsfähigkeit des Fonds sicherzustellen und die vorhandenen Vermögenswerte des Fonds zu erhalten.
Zu diesem Zweck werden die Anleger gebeten, dem Fonds ein Darlehen in Höhe von 5% der Beteiligungssumme für fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Das Darlehen soll mit einem Zinssatz von 8% p.a. verzinst werden.
Die Maritim Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH kündigt in diesem Schreiben an, dass dann, wenn die vorgestellte Maßnahme nicht umgesetzt werden könne, die Fondsgeschäftsführung gezwungen sei, in dem derzeit noch anhaltenden schwachen Marktumfeld werthaltige Schiffsbeteiligungen zu den derzeit niedrigen Preisen zu veräußern.
Sollten Anleger dem Maritim Invest IC I Fonds ein Darlehen gewähren?
Die Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH weist in dem Schreiben zum Darlehenskonzept vom 26. August 2013 darauf hin, dass ein Scheitern des Erholungsprozesses, und damit ein Scheitern oder teilweises Scheitern des Darlehenskonzeptes, nicht ausgeschlossen werden kann. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Erholung des Chartermarktes nicht oder nicht in der angenommenen Weise eintrete.
Dies könne ggf. zu einem Verlust der am Maritim Invest IC I bestehenden Kapitaleinlagen bzw. Teilen hiervon führen und damit auch zum Verlust eines neu durch die Anleger vergebenen Darlehens.
Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie dem Fonds ein Darlehen gewähren. Zwar ist die angebotene Verzinsung des Darlehens mit 8 % im Vergleich zu anderen Anlageprodukten relativ hoch. Dem Anleger sollte jedoch bewußt sein, dass er möglicherweise gutes Geld Schlechtem hinterherwirft. Neben der angespannten Lage auf dem Chartermarkt gibt es weitere Risiken, die zu einem Ausfall der Anleger mit dem Darlehensrückzahlungsanspruch führen können.
Sollten sie Fragen zu der aktuellen Situation des Maritim Invest IC I haben, so stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft berät und vertritt Mandanten im Kapitalanlagerecht, bei Kapitalanlagebetrug, Schadensersatz, sowie in weiteren Kapitalanlagerechtsfällen von Schiffsfonds.
Alexander Hassenpflug
- Rechtsanwalt -
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