22.02.2013 10:30
Verkehrsrecht

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Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag nach Beseitigung der Mängel

Kein Rücktritt nach Mängelbeseitigung

Das OLG Schleswig- Holstein hatte sich nunmehr mit einem Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag eines Pkw nach erfolgter Mängelbeseitigung zu beschäftigen.

„Wer eine Kaufsache erwirbt und einen festgestellten Mangel beseitigt, handelt widersprüchlich, wenn er nach erfolgter Mängelbeseitigung wegen dieses Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten will.“

(OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.12.2012, 3 U 22/12) 

Der Fall: ebay-Autokauf 

Im Jahr 2011 erwarb der Kläger bei dem Beklagten einen 17 Jahre alten Mercedes, welcher über die Internetplattform ebay zum Kauf angeboten wurde. Bereits im Angebot wies der Beklagte auf folgenden Mangel hin: „Vorglühanzeige zeigt defekte Glühkerzen“.  Ferner machte er deutlich, dass es sich um einen Privatverkauf handele und daher keine Garantie  oder Rücknahme erfolgen werde.

 

Nach dem Kauf: Mängel festgestellt

Nach der Übergabe des Fahrzeuges stellt der Kläger fest, dass das Gewinde einer Glühkerze unsachgemäß aufgebohrt war. Diesen Mangel ließ der Kläger beheben. Dies verursachte Kosten in Höhe von 500,00 €. Danach erklärte er im Herbst 2011 gegenüber dem Beklagten den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung der Reparaturkosten.

 

Rücktritt nach Mängelbeseitigung?

Das OLG sah einen Rücktrittsgrund als nicht gegeben an, da im Zeitpunkt des Rücktritts der Mangel bereits behoben gewesen sei. Maßgeblich für die Beurteilung des Rücktrittsgrundes sei nämlich allein der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, in welchem ein Mangel nicht mehr vorlag.

Zudem sei der Rücktritt aufgrund widersprüchlichen Verhaltens unzulässig. Es sei nicht rechtens, zunächst den Mangel zu beseitigen, sich damit ersichtlich zufrieden zu geben und dann über ein halbes Jahr später den Rücktritt zu erklären.

Auch für den Arglisteinwand sah das OLG keinen Raum.

(Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 21.12.2012, 3 U 22/12) 

 

Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH