14.11.2012 13:56
Arbeitsrecht

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Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit

EuGH erklärt Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit für zulässig

In einer aktuellen Entscheidung (EuGH 8.11.2012, C-229/11) hat der europäische Gerichtshof die Kürzung des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer während Kurzarbeit für zulässig erklärt.

Auf den ersten Blick scheint dies der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zuwider zu laufen, wonach auch bei langandauernder Krankheit von Arbeitnehmern der gesetzliche Mindesturlaubspruch entsteht und unverfallbar ist.

Allerdings sind Kurzarbeiter eher mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu vergleichen, bei denen eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist als mit arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, so der EuGH.

Damit verstößt also eine Regelung in einem Sozialplan dann nicht gegen das EU-Recht, wenn der Urlaubsanspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur durch Kurzarbeit entstehenden Arbeitszeitverkürzung reduziert wird.

Mischa Wölk

- Fachanwalt für Arbeitsrecht -

Referat Arbeitsrecht

Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH