
Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit
EuGH erklärt Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit für zulässig
Auf den ersten Blick scheint dies der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zuwider zu laufen, wonach auch bei langandauernder Krankheit von Arbeitnehmern der gesetzliche Mindesturlaubspruch entsteht und unverfallbar ist.
Allerdings sind Kurzarbeiter eher mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu vergleichen, bei denen eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist als mit arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, so der EuGH.
Damit verstößt also eine Regelung in einem Sozialplan dann nicht gegen das EU-Recht, wenn der Urlaubsanspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur durch Kurzarbeit entstehenden Arbeitszeitverkürzung reduziert wird.
Mischa Wölk
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Referat Arbeitsrecht
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH