10.09.2012 08:16
Steuerrecht

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Energetische Sanierung

Energetische Altbausanierung vor dem Aus ?

Die Bundesregierung hat bereits am 06.06.2011 einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen (BR-Drs. 339/11).

Die Kosten einer Sanierung, die den Energiebedarf eines Wohngebäudes erheblich verringern, sollen sich steuermindernd auswirken. Die Aufwendungen für die energetische Sanierung sollen über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben werden können.

Steuerpflichtige, die ihre Gebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einsetzen, sollen die Möglichkeit haben, Aufwendungen für energetische Sanierungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der erhöhten Absetzungen von jeweils 10 Prozent der nachträglichen Herstellungskosten steuermindernd geltend zu machen.


Gefördert werden sollen Sanierungen, die dazu führen, dass der Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschritten wird. Voraussetzung für die Geltendmachung der erhöhten Absetzungen ist, dass eine sachkundige Person im Sinne des § 21 EnEV die Voraussetzungen des Satzes 1 bestätigt und dass mit der Herstellung des Gebäudes vor dem 1. Januar 1995 begonnen wurde.


Nach dem Gesetzesentwurf sollte das Gesetz bereits zum 01.01.2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat jedoch am 8.07.2011 dem vom Bundestag am


30.06.2011 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsnaßnahmen an Wohngebäuden nicht zugestimmt (BR-Drs. 390/11(B)). Insgesamt ergäben sich über 10 Jahre verteilt Steuerausfälle von ca. 1,5 Milliarden Euro, wovon die Länder ca. 57,5 % durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen mittragen müssten. Davon seien rund 900 Millionen Euro an Einnahmeausfällen von den Ländern tragen, was jedoch mit der grundgesetzlichen Verpflichtung bis 2020 ohne jegliche strukturelle Kreditaufnahme auszukommen, unvereinbar sei.


Am 27.11.2011 bereits hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschluss angerufen, dieser konnte jedoch keine Einigung erzielen. Am 22.11.2011 konnte im Vermittlungsausschuß erneut keine Einigung erzielt werden; am 14.12.2011 scheitert der 3. Vermittlungsversuch; am 13.06.2012 konnte wiederum keine Einigung erzielt werden und am 27.06.2012 scheiterte der (zunächst) letzte Versuch.


Viele Eigentümer, die einen Altbau sanieren wollen, warten seit Monaten auf eine Entscheidung, um endlich Klarheit über die tatsächlichen Kosten einer Sanierung zu bekommen. Bis dahin werden Sanierungsmaßnahmen zurück gestellt. Dies ist ein untragbarer Zustand. 


Offenbar braucht es regelmäßig Druck aus der Wirtschaft, damit Entscheidungen schneller fallen und zeitnah umgesetzt werden.


Die Umweltprämie (umgangssprachlich auch Abwrackprämie) war eine staatliche Prämie mit einem Volumen von zuletzt 5 Mrd. Euro, die nicht über 10 Jahre, sondern einmalig den Staatshaushalt belastet hat. Diese Prämie, die jeder Bundesbürger mitgetragen hat und deren Auswirkungen auf die Umwelt im Vergleich zu denen einer energetischen Sanierung mehr als zweifelhaft sind, wurde vom Kabinett am 14. Januar 2009 beschlossen und bereits am 7. März 2009 trat die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen in Kraft. 


Es bleibt zu hoffen, dass spätestens bei der nächsten Wirtschaftskrise die energetische Sanierung von Wohnungen vor der Verschrottung von Autos gefördert wird.

Alexander Hassenpflug

Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kassel Abt. Steuerrecht