
Elterngeld Plus 2015
Elterngeld Plus - Was ist neu?
An der Dauer der Elternzeit von bis zu 36 Monaten änderts sich zunächts einmal nichts. Zukünftig kann die Elternzeit aber auf drei Abschnitte und nicht wie bisher nur auf zwei verteilt werden. Ferner ist es nunmehr auch möglich, bis zu 24 Monate und nicht mehr nur 12 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nehmen.
Wichtig für Eltern, die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen wollen, ist die Verlängerung der Ankündigungsfrist. Anstatt sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit, muss dem Arbeitgeber der Antritt der Elternzeit nun 13 Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies dem Arbeitgeber während der ersten drei Lebensjahre des Kindes sieben Wochen und danach drei Wochen vor Beginn mitteilen. Unverändert bleibt die Möglichkeit des Arbeitgebers den Teilzeitwunsch abzulehnen. Dies ist weiterhin nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich.
Bezüglich des besonderen Kündigungsschutzes während der Elternzeit treten keine Änderungen in Kraft. Dies bedeutet, dass eine Kündigung während der Elternzeit weiterhin nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde möglich ist.
Mischa Wölk
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -