23.02.2017 15:35
Arbeitsrecht

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Personalgespräch am Arbeitsplatz trotz Krankschreibung?

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer andauernder Erkrankung zum Personalgespräch fordern

Immer wieder stellt sich Arbeitnehmern die Frage, ob Sie einer Einladung des Arbeitgebers zu einem Personalgespräch während einer noch andauernden Erkrankung folge leisten müssen.
Personalgespräch trotz Krankschreibung?

Personalgespräch trotz Krankschreibung?

In einem Urteil vom 02.11.2016 hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt, dass der Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht verpflichtet ist zu einem Personalgespräch am Arbeitsplatz zu erscheinen. 

Dem Arbeitgeber ist es zwar nicht untersagt Kontakt zum Arbeitnehmer aufzunehmen um die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten zu besprechen, hierfür muss der Arbeitgeber aber ein berechtigtes Interesse nachweisen und der Arbeitnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, im Betrieb zu erscheinen.

Grundsätzlich ergibt sich eine Verpflichtung zur Teilnahme an Personalgesprächen aus dem Arbeitsverhältnis selbst. Dabei muss der Arbeitnehmer an Personalgesprächen teilnehmen, in denen Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung besprochen werden sollen. Die Anordnung eines dementsprechenden Personalgespräches ist vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. 

Beabsichtigt der Arbeitgeber hingegen in einem Personalgespräch eine Änderung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erörtern, muss der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht nicht erscheinen, da ein Personalgespräch solchen Inhalts vom  Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht mehr gedeckt ist.

Sofern im Einzelfall nicht eindeutig ist oder Zweifel bestehen, ob ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für ein Personalgespräch vorliegt oder nicht steht Ihnen die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerne an allen Standorten beratend zur Seite.

 

Bild © Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH