13.02.2013 17:51
Familienrecht

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Keine Anonymität bei Samenspende

Auskunftsrecht: Samenspende nicht länger anonym

Das Oberlandesgericht Hamm hat vor wenigen Tagen entschieden, dass Kinder, welche durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurden, nunmehr ein Auskunftsrecht bezüglich des Namens des Spenders haben.

Das Gericht hat damit dem Recht des Kindes auf Wissen über die eigene Abstammung Vorrang vor dem Recht des Spenders auf Anonymität eingeräumt.

Dieses Urteil ist zum einen wegweisend, spaltet jedoch auch die Nation in zwei Lager.
Die einen sehen die Gefahr, dass nunmehr eine Klagewelle betroffener Kinder eingeht, was zur Folge haben kann, dass bislang vorhandene Familiengefüge, die auf der Zusicherung der Anonymität basierten, auseinander brechen. So sind Szenarien denkbar, dass der ehemals als Samenspender tätige Student, der sein Einkommen aufbessern wollte, nunmehr von einer Vielzahl potentieller Kinder aufgesucht wird, jedoch mittlerweile selber eine Familie gegründet hat, die von dieser Vergangenheit nichts weiß

Der Sinn und Zweck der anonymen Samenspende, kinderlosen Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen, wird durch dieses Urteil zumindest erschüttert.

Auf der anderen Seite hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1989 entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Bis zum Erlass des Urteils des OLG Hamm wurde hieraus jedoch keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet.

Im Jahre 2007 wurde lediglich als weiterer Schritt auf diesem Gebiet das Gewebegesetz eingeführt, wonach nunmehr die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen zur Samenspende 30 Jahre und nicht wie bis dahin nur 10 Jahre beträgt.

Erbrechtliche und familienrechtliche Konsequenzen

Wissenswert in diesem Zusammenhang ist im Übrigen, dass durch die Herausgabe des Namens des biologischen Vaters nicht ohne weiteres rechtliche Folgen, so erbrechtliche Konsequenzen oder Unterhaltsansprüche, geknüpft sind. Hierfür wäre vielmehr die rechtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.


Annette Scharf
- Fachanwältin für Familienrecht -