15.10.2013 16:35
Steuerstrafrecht

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Jagd auf Steuerhinterzieher: Aufdeckung durch Scheckeinlösung

Aufdeckung deutscher Vermögen droht durch Schweizer Banken

Im Jahr 2014 droht vielen deutschen Kunden unter Umständen die Aufdeckung Ihres Vermögens in der Schweiz bzw. auf schweizer Konten - Kündigung, Scheckeinlösung, Selbstanzeige? Wo liegt die Gefahr und was ist nun die optimale Vorgehensweise?
Verrechnungsscheck nach Kündigung des Kontos durch Schweizer Bank einlösen?

Kunden Schweizer Banken droht eine Aufdeckung ihres Vermögens - ist eine Selbstanzeige notwendig?

In den vergangenen Wochen wurden Kunden schweizer Banken vermehrt angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob Sie in Deutschland bereits eine Selbstanzeige abgegeben haben.
Für den Fall, dass dies nicht geschehen ist, stellen die Banken in Aussicht, die Kontoverbindung zu kündigen und das Guthaben mittels Verrechnungsscheck an die Kunden auszuzahlen.

Einlösen des Verrechnungsschecks einer Schweizer Bank versperrt Selbstanzeige

Hier wird es dann für den Kunden problematisch.

Löst er den Scheck einer schweizer Bank (z.B. der Credit Suisse) bei einer deutschen Bank ein, muss diese aufgrund der Höhe des einzuzahlenden Betrages eine Mitteilung nach dem Geldwäschegesetz an das Finanzamt abgeben. Infolgedessen ist dem deutschen Kunden der Weg der Selbstanzeige versperrt, da das Finanzamt durch die Mitteilung der Bank vom Vermögen Kenntnis erhält.

Es ist daher dringend anzuraten, sich hinsichtlich einer Selbstanzeige beraten zu lassen und diese nach Abwägung aller Für und Wider dann ggf. auch gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

Hierbei sind wir gerne behilflich. Sie können dabei auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreich abgegebener Selbstanzeigen und Fälle im Steuerstrafrecht setzen.

Mischa Wölk

- Fachanwalt für Steuerrecht -

- Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht -

 

Bildquelle: MoneyBlogNewz, CC-BY-2.0 flickr.com/photos/moneyblognewz/5611562446/