14.11.2012 14:09
Arbeitsrecht

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AU bei Krankheitsmeldung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag

Mit Urteil vom heutigen Tag, 14.11.2012, hat das Bundesarbeitgericht (Az. 5 AZR 886/11) entschieden, dass der Arbeitgeber bereits für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit / Krankheit von seinem Arbeitsnehmer ein Attest / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann.

Im zu entscheidenden Fall ging es um eine langjährige Redakteurin.
Diese hatte bereits zweimal eine Dienstreise beantragt, die ihr nicht genehmigt wurde. Daraufhin zeigte sie ihrem Arbeitgeber für den geplanten Reisetag eine Erkrankung an und legte ein Attest vor.

Hierauf wurde die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber aufgefordert, in zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen.
Da die Arbeitnehmerin diese Verlangen "willkürlich, diskriminierend und schikanös" fand, reichte sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. 

Die Klage wurde von den Vorinstanzen und schlussendlich vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber nicht begründen, warum sie bereits für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest wollen.

Dieses Verlangen ist eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers, die auch ohne objektiven Anlass getroffen werden kann. Gestützt wird die Entscheidung insbesondere auf § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetztes.
Dort ist zunächst geregelt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am 4. Tag der Erkrankung vorgelegt werden muss. Weiter heißt es dort aber: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."


M. Wölk

- Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht -