28.12.2012 11:10
Verkehrsrecht

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Unfallschaden bei Kfz-Inzahlunggabe

Angabepflicht von Unfallschäden bei der Inzahlunggabe von Fahrzeugen

Aktuelles Urteil des BGH. Eine nicht fachgerechte Reparatur führt zu Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises - wenn im Ankaufsschein die Unfallfreiheit des Kfz vereinbart wurde.

Der Beklagte kauft bei der Klägerin ein Fahrzeug und gab seinen alten Wagen in Zahlung. Dabei gab er den im Jahr zuvor im Rahmen eines Unfalls erlittenen Schaden, welcher nicht fachgerecht repariert wurde, gegenüber der Klägerin nicht an. Vielmehr unterstrich er im Ankaufschein, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden erlitten habe. Die Klägerin veräußerte das in Zahlung gegebene Fahrzeug als „laut Vorbesitzer unfallfrei“ weiter, wurde jedoch nach einem halben Jahr von dem Erwerber zur Rückabwicklung aufgefordert und in einem anschließenden Rechtsstreit zur Rücknahme des Fahrzeuges und Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen verurteilt. 

Daraufhin nahm die Klägerin den Beklagten gerichtlich in Anspruch und verlangte neben der Rücknahme des Fahrzeuges, die Erstattung des an den Erwerber zurückgezahlten Kaufpreises sowie der Kosten des Vorprozesses nebst Zinsen.

 

Das Urteil

Der BGH (Urteil vom 19.12.2012 – V III ZR 117/12) gab der Klage nur teilweise statt.

Zur Rücknahme des Fahrzeuges und Erstattung des Kaufpreises erachtete der BGH den Beklagten als verpflichtet. Dieser könne sich auch auf keinen stillschweigenden Gewährleistungsausschluss die Unfallschäden betreffend berufen, da die Parteien im Ankaufsschein auf eine bestimmte Beschaffenheit, nämlich die Unfallfreiheit des Kfz, vereinbart hatten. 

Die Kosten des Vorprozesses muss der Beklagte der Klägerin hingegen nicht erstatten, da diese ihm nicht zugerechnet werden können. Durch das Rücktrittsverlangen des Erwerbers, musste das Fahrzeug fachmännisch begutachtet werden, so dass die Klägerin bei der Begutachtung die Unfallschäden hätte erkennen und der Rückabwicklung des Kaufvertrages unverzüglich zuzustimmen müssen.

Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH