24.11.2015 12:15
Arbeitsrecht

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Urlaubsanspruch

Alle Jahre wieder: Wie viel Anspruch auf Urlaub hat ein Arbeitnehmer?

Wer im laufenden Jahr versäumt hat, aus - oft entschuldbaren Gründen - seinen Urlaub zu nehmen, kann den Anspruch darauf am Ende des Jahres verlieren. Auf wie viel Urlaub hat ein Arbeitnehmer überhaupt ein Recht?
Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Urlaubsansprüche rechtzeitig geltend machen - wohlmöglich verfallen diese sonst

Jedes Jahr rückt nicht nur das Weihnachtsfest überraschend schnell näher, sondern auch das Jahresende. Für Arbeitnehmer ist es dann höchste Zeit, sich um ihren Urlaub zu kümmern.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt: 24 Werktage

Wer sich in einem gültigen Arbeitsverhältnis befindet, ob Vollzeit, Aushilfe, Geschäftsführer, Teilzeit oder krankgeschrieben, der hat nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass er bezahlten Urlaub bekommt. Für diesen Anspruch ist lediglich entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis gültig ist und mindestens einen ganzen Monat besteht. Zu den 24 Werktagen, die das Bundesurlaubsgesetz nennt, werden allerdings auch die Samstage gezählt. Nur Sonntage und Feiertage sind im Sinne dieses Gesetzes keine Feiertage, so dass nur Arbeitnehmer mit einer sechs-Tage-Woche mit wirklich 24 Tagen Urlaub rechnen können. Arbeitet jemand nur an fünf Tagen in der Woche - von Montag bis Freitag - beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch noch 20 Urlaubstage. Dabei sollten die Arbeitnehmer daran denken, dass die Samstage ohnehin freie Tage sind. In der Praxis sind es jedenfalls - ob 24 Urlaubstage bei einer sechs-Tage-Woche oder 20 Urlaubstage bei einer fünf-Tage-Woche immer vier Wochen Urlaub. Das gilt nicht nur für Vollzeit-Beschäftigte, sondern auch, wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet. Ist die Teilzeitarbeit täglich, hat er vier Wochen Anspruch auf Urlaub. Sind es allerdings weniger als fünf Arbeitstage in einer Woche, ist auch der Anspruch geringer: Bei vier Arbeitstagen pro Woche beträgt der Urlaubsanspruch 16 Tage, bei drei Arbeitstagen 12 Tage. Einen höheren Anspruch auf Mindesturlaub haben dagegen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung und Jugendliche. Übrigens: Auch wer ein Praktikum in einer Firma macht, das der Aus- und Fortbildung dient, hat einen Anspruch auf Urlaub.

Mehr Urlaub ist möglich

Über diesen gesetzlich festgelegten Mindesturlaub hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich auch einen höheren Urlaubsanspruch miteinander vereinbaren. In vielen Fällen sind derartige Ansprüche bereits in den einzelnen Tarifverträgen festgelegt. Das Bundesurlaubsgesetz legt aber nicht nur die Mindestdauer des Urlaubs fest, sondern sagt auch, dass der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Sprechen allerdings wichtige Gründe gegen einen speziellen Urlaubswunsch des Arbeitnehmers, dann kann der Arbeitgeber diesen auch ablehnen. Das könnte passieren, wenn ein großes Projekt erst abgeschlossen werden muss, zu viele andere Kollegen bereits ihren Urlaub eingereicht und dieser genehmigt wurde oder wenn andere wichtige terminliche Sachen anliegen.
 

Betriebsurlaub für alle Beschäftigten

Jeder Arbeitgeber kann zu Beginn des neuen Jahres einen Betriebsurlaub festlegen, der für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Viele Kindergärten, Schulen und andere Einrichtungen nutzen diese Möglichkeit. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht über den gesamten Urlaubsanspruch derart verfügen: Mindestens 2/5 des gesamten Urlaubs muss - das schreibt das Bundesarbeitsgericht ebenfalls vor - dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung bleiben. Damit sich der Beschäftigte auch ausreichend erholen kann, muss der Arbeitgeber mindestens 12 direkt zusammenhängende Tage als Urlaub gewähren. Wurden dem Arbeitnehmer die gesetzlich ihm zustehenden freien Tage als Urlaub genehmigt, kann dieser die freie Zeit so verbringen, wie er will und sie unbesorgt genießen. In der Regel dürfen Urlauber nicht aus ihrem wohlverdienten Urlaub zurückgeholt werden. 

Der Urlaub muss genommen werden

Der Anspruch auf den Urlaub verfällt, wenn dieser nicht bis zum 31. Dezember genommen wird. Allerdings gibt es von dieser Regel Ausnahmen: 

  • Wird der Arbeitnehmer durch eine Krankheit daran gehindert, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, kann er beantragen, dass er diesen mit in das neue Jahr nehmen kann. 
  • Steht ein wichtiges Projekt in der Firma an, bei dem alle Mitarbeiter dringend gebraucht werden und bekommen diese deswegen keinen Urlaub, dann wird der Anspruch ebenfalls in das neue Jahr übertragen. 


In jedem Fall gilt dann: Der Urlaub muss bis zum 31. März in Anspruch genommen werden, da er sonst verfällt.


Sowohl bei rechtlichen Fragen zum Arbeitsvertrag, als auch bei Konflikten in Bezug auf den Urlaubsanspruch ist der Gang zu einem fachkundigen Rechtsanwalt ratsam. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet in diesem Fall die Möglichkeit zu einer zielgerichteten und kompetenten Rechtsberatung.