Schwangere Mitarbeiterin zurück in den Betrieb geklagt
Sachverhalt
Die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertrat eine Mandantin, der trotz Schwangerschaft eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde.
Der Arbeitgeber versuchte hier mit allen Mitteln, das Arbeitsverhältnis zu beenden und erhob unter anderem auch falsche Vorwürfe gegen die Mandantin.
Ergebnis
Ziel des Arbeitgebers war es wohl, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vergleichswege vor Gericht herbeizuführen.
Da dies aber zu Nachteilen für die Mandantin geführt hätte, wurde das Verfahren nicht durch Abschluss eines Vergleiches beendet sondern die Mitarbeiterin erfolgreich zurück in den Betrieb geklagt. Nur so konnten deren Ansprüche u.a. auf Mutterschaftsgeld vollständig gewahrt werden.