Ehescheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, was heutzutage bedeutet, dass sie zerrüttet ist. Auf ein Verschulden an dem Scheitern der Ehe kommt es nicht mehr an.

Rechtsanwälte bei Ehescheidung

Die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft bietet Ihnen mit ihren Fachanwälten und Fachanwältinnen für Familienrecht eine zielgerichtete und kompetente Rechtsberatung an, die das komplexe Gebiet des Familienrechts abdecken.


Der Gesetzgeber hat mehrere Fallgruppen entwickelt, wann eine Zerrüttung der Ehe, wie oben genannt, angenommen wird. Vielen wird der Begriff „Trennungsjahr“ etwas sagen. In erster Linie soll dieses Jahr dazu dienen, dass die Eheleute sich darüber klar werden, ob sie sich wirklich endgültig voneinander lösen wollen oder ob eine Versöhnung möglich ist.

Nach deutschem Recht ist im Fall einer Trennung ist die (streitige) Scheidung  nach einem Jahr (Trennungsjahr), spätestens aber nach drei Jahren möglich.


Nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Scheidung auf vier verschiedene Arten erfolgen.

 

Scheidungsanwalt Kassel, Hersfeld

Einvernehmliche Scheidung

Sind beide Eheleute sind mit der Scheidung einverstanden, wird die Zerrüttung automatisch vermutet und die Ehe wird geschieden. Es handelt sich dann um eine sog. einvernehmliche Scheidung.

Streitige Scheidung

Weigert sich ein Ehegatte, so muss der Richter durch Befragungen der Parteien oder auch anderweitige Beweiserhebungen das Scheitern explizit feststellen. Es handelt sich dann um eine sog. streitige Scheidung.

Scheidung nach drei Jahren der Trennung

Das Scheitern wird wiederum automatisch vermutet, egal ob eine der Parteien sich weigert, wenn die Eheleute bereits seit drei Jahren voneinander getrennt leben.

Härtefallscheidung

Die Scheidung kann in Ausnahmefällen auch sofort beantragt werden, ohne dass die Eheleute vorher voneinander getrennt gelebt haben. Für diese sogenannten Härtefälle (Härtefallscheidung) sind die Voraussetzungen allerdings sehr streng; es muss für einen Ehepartner unzumutbar sein, wenigstens das Trennungsjahr abzuwarten.

Meist sind dies Fälle extremer Gewaltanwendungen und Misshandlungen. Zusätzlich kann eine Belastung durch die Offenlegung sehr intimer und privater Details entstehen, die bei einer Härtefallscheidung dem Gericht vorzutragen sind.