Testament

Das Testament (letztwillige Verfügung) ist eine Verfügung von Todes wegen (§§ 2064 ff. BGB).

Es ist persönlich und handschriftlich (mit Unterschrift) zu errichten und kann jederzeit widerrufen werden. Es muss auf alle wichtigen Formalien geachtet werden, §§ 2229 ff. BGB. Man kann das Testament allerdings auch vor einem Notar errichten.

 

Mit einem Testament können Sie eine Person sowohl als Erben einsetzen, als auch aus der Erbfolge ausschließen (enterben). Sie können das Testament ferner mit Auflagen versehen, Pflichtteilsbeschränkungen vornehmen, uvm.

 

Oftmals wird kein Testament aufgesetzt - im guten Glauben, man hätte noch viel Zeit.

Doch gestorben wird immer - und im Fall der Fälle ist ein nicht aufgesetztes Testament durchaus problematisch.

 

Ebenso werden Testamente oft laienhaft zusammengesetzt und verursachen letztendlich durch Ihre Problematik mehr Kosten, als ein professionell aufgesetztes Testament durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Gerade bei Auseinandersetzungen über die Auslegung von Testamenten sind langwierige und kostenintensive Rechtstreitigkeiten nicht selten.

 

Auch bei nicht vorhandenem Testament gibt es natürlich einen Erben - denn dafür hat der Gesetzgeber gesorgt und die sogenannte gesetzliche Erbfolge geregelt. Meist entspricht diese gesetzliche Erbfolge aber nicht den Vorstellungen des Erblassers.

 

Um im Nachhinein solche Fälle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt, um Erblasser und Erben Ihrem Recht zu verhelfen.

Überlassen Sie Ihre Vermögenswerte nicht dem Zufall.

 

Wir finden mit Ihnen die optimale Gestaltung Ihres Testaments, besonders in Hinblick auf folgende Problemstellungen:

 

optimale steuerrechtliche Gestaltung

nichteheliche Lebensgemeinschaft

Geltendmachung von Ansprüchen von Abkömmlingen, obwohl Alleinerbeneinsetzung von Ehepartner

Ansprüche von Kindern aus erster Ehe des Ehepartners

Erbfolge und Nacherbeneinsetzung

Lebensgefährten und Institutionen

Entzug von Pflichtteil / Pflichtteilsanspruch

Gegenständliche Verteilung des Nachlasses

Sicherstellung der Testierfähigkeit

Verwaltung des Nachlasses bei minderjährigen Erben bis zur Volljährigkeit

Familienmitglieder

Lebensversicherung

Behinderte Angehörige/Kinder

 

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Rechtsanwalt für Erbrecht Kassel, Bad Hersfeld, Homberg: Testament

Die Rechtsanwälte für Erbrecht der Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Erben und Erblasser zum Thema Testament auf dem Gebiet des Erbrechts in Kassel, Bad Hersfeld und Homberg (Efze).