Der Pflichtteil

 

Der Pflichtteil dient als Schutz für nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner), die von dem Erblasser von der Erbfolge in dessen Todesfall ausgeschlossen wurden.

 

Wird eine Person durch Verfügung des Erblassers aus der Erbfolge ausgeschlossen, so steht dieser im Erbfall dennoch der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil wird nahen Angehörigen des Erblassers gewährt und beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei Ehegatten bestimmt sich der Pflichtteil nach dem Güterstand.

 

Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Pflichtteil zu beschränken (§ 2338 BGB).

Ist der Pflichtteilsberechtigte pflichtteilsunwürdig (§ 2345 BGB), so ist der Erhalt eines Pflichtteils ausgeschlossen - dies muss allerdings mittels Anfechtung geltend gemacht werden.

 

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Rechtsanwalt für Erbrecht Kassel, Bad Hersfeld, Homberg: Pflichtteil

Die Rechtsanwälte für Erbrecht der Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Erben und Erblasser zum Pflichtteil bzw. Pflichtteilsansprüchen auf dem Gebiet des Erbrechts in Kassel, Bad Hersfeld und Homberg (Efze).