Die Erbengemeinschaft

 

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser mehrere gesetzliche Erben oder mehrere Personen durch ein Testament als Erben eingesetzt hat. Auf diese Weise entsteht im Erbfall zwischen diesen Personen von Gesetzes wegen eine nicht rechtsfähige Erbengemeinschaft.

Lesen Sie mehr zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge.

 

Eine Bindung entsteht, da der Nachlass des Erblassers zum gemeinschaftlichen Vermögen der (Mit-) Erben wird.
In vielen Fällen entstehen Konflikte im Rahmen der Auseinandersetzung durch diese Bindungswirkung.

Nachlassverwaltung

Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt gemeinschaftlich, wobei jeder der Miterben seinem Anteil entsprechend über den Nachlass verfügen kann, nicht allerdings über einzelne Nachlassgegenstände.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es folglich ratsam, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Auseinandersetzung

Die Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgt durch Auseinandersetzung. Diese beinhaltet die Aufteilung des Erbes, die Befriedigung etwaiger Nachlassgläubiger, sowie die Erledigung noch ausstehender Rechtsgeschäfte.

 

Eine eventuelle Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern erfolgt gesamtschuldnerisch.

 

 

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Rechtsanwalt für Erbrecht Kassel, Bad Hersfeld, Homberg: Erbengemeinschaft

Die Rechtsanwälte für Erbrecht der Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Erben/Erbengemeinschaften und Erblasser auf dem Gebiet des Erbrechts in Kassel, Bad Hersfeld und Homberg (Efze).