Arbeitsrecht: Kündigung, gekündigtes Arbeitsverhältnis, Androhung von Kündigung

Kündigung

Die Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis außerordentlich (fristlos) oder ordentlich zu beenden haben sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, egal ob von Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Für den Arbeitnehmer ist es jedoch einfacher das Arbeitsverhältnis ordentlich bzw. fristgerecht zu kündigen, denn hierfür sind Angaben von Gründen nicht erforderlich.

Eine ordentliche Kündigung ist für den Arbeitgeber jedoch schwieriger.

Der Kündigungsgrund

Aufgrund der Tatsache, dass dem Arbeitnehmer durch eine Kündigung die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wird, benötigt der Arbeitgeber, wenn auf sein Unternehmen die Regelung des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung findet, einen Kündigungsgrund. Unter den drei Oberbegriffen „betriebsbedingte“, „verhaltensbedingte“ und „personenbedingte“ werden die Gründe zusammengefasst, welche den Arbeitgeber berechtigen könnten, eine Kündigung auszusprechen.

In der heutigen Zeit steht meist die Erhaltung des Arbeitsplatzes an erster Stelle. Nichstdestotrotz werden durch Kündigung Arbeitsverhältnisse beendet. Für Arbeitgeber ist es hier ratsam bereits vor Ausspruch der Kündigung eine Beratung wahrzunehmen.

Erfahrungsgemäß können so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, da eine außergerichtliche Einigung sowohl kostengünstiger als auch schneller erzielt werden können.

Kündigung erhalten?

Arbeitnehmern empfehlen wir nach Zugang der Kündigung ihren Arbeitsplatz nicht einfach aufzugeben.

Aufgrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, welche mittlerweile eine so hohe Anforderung an die Wirksamkeit von Kündigungen stellt, sind heutzutage wirksame arbeitgeberseitige Kündigungen eher die Ausnahme. Zu unseren Aufgaben zählt sodann die Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsschutzverfahren.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kassel, Bad Hersfeld und Homberg/Efze

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