Arbeitsrecht: Abmahnung, rechtwidrig, unwirksam, korrekte Abmahnung, Warnung und Androhung

Die arbeitsrechtliche Abmahnung


Im Arbeitsrecht soll eine Abmahnung durch den Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen.

Der Arbeitnehmer soll durch die Warn- und Androhungsfunktion darauf hingewiesen werden, ein gleichgestelltes (Fehl-)Verhalten zukünftig zu unterlassen.

 

Die "korrekte" Abmahnung

Eine "korrekte" Abmahnung muss inhaltlich und formell so abgefasst sein, dass Sie nicht rechtswidrig ist - darüber hinaus kann die Unwirksamkeit der Abmahnung auch anders zustande kommen.

Inhaltliche Bedingungen und Anforderungen für eine korrekte Abmahnung sind in erster Linie die konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens, das Kritisieren der Pflichtverletzung und die Aufforderung an den Arbeitnehmer, sich zukünftig vertragstreu zu verhalten - darüber hinaus muss die Gefahr für den Bestand des Arbeitsverhältnisses aufgezeigt werden.

Wird die Abmahnung inhaltlich oder formell nicht korrekt abgefasst, könnte Sie unwirksam bzw. rechtswidrig und damit gegenstandslos sein.

Zurücknahme und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Werden diese Voraussetzungen an Inhalt und formale Korrektheit der Abmahnung nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer die Zurücknahme und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Aus Arbeitgebersicht, sowie aus Arbeitnehmersicht ist die rechtliche Überprüfung einer Abmahnung vor Ausspruch respektive nach Ausspruch zu empfehlen.