Gewerbesteuer

Im Gegensatz zu anderen Steuerarten wird die Gewerbesteuer nicht vom Finanzamt, sondern von der für das Unternehmen jeweils zuständigen Gemeinde erhoben.

Jedes Unternehmen in einer Gemeinde (mit Ausnahmen der in § 6 Gewerbeordnung genannten Gewerbebetriebe) muss Gewerbesteuern zahlen.

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer wird anhand des vom Unternehmen erzielten Gewinns berechnet und stellt für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen dar.

Der Hebesatz der zu zahlenden Gewerbesteuer kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch sein, da die Gemeinden diesen Hebesatz selbst festsetzen können. Der Gesetzgeber hat hier lediglich einen Mindesthebesatz von 200% vorgegeben, um sogenannte Steueroasen zu verhindern.

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewinn eines Gewerbebetriebs nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz (EStG bzw. KStG). Der Gewinn wird sodann noch um Hinzurechnungen (wie zum Beispiel Zinsaufwendungen) und Kürzungen (zum Beispiel Grundsteuern) korrigiert.

Nach der Korrektur kann der Steuermessbetrag errechnet werden.

Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl, derzeit 3,5 %) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist dazu auf volle 100 Euro nach unten abzurunden und ggf. zu kürzen. 

Der errechnete Steuermessbetrag wird nun mit dem jeweils von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert und ergibt die festzusetzende Gewerbesteuer.

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie z.B. hier:

Gerne prüfen wir für Ihren Gewerbebetrieb, ob Gewerbesteuer an die Gemeinde zu entrichten ist und ob die festgesetzte Gewerbesteuer auch korrekt berechnet wurde.