25.06.2013 14:10
Bankrecht

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Anwaltliche Beratung bei Baufinanzierung

Baufinanzierung: Auch hier kann sich anwaltlicher Rat im Vorfeld auszahlen

„Schlechte Ratschläge, zu hohe Kreditraten, dürftige Informationen und teure Kredite“ - Im Testbericht vom 18.06.2013 stellte die Stiftung Warentest im Praxistest zur Baufinanzierung bei vielen der 21 getesteten Banken und Kreditvermittler erhebliche Mängel in der Beratung fest.

Zu hohe Kreditraten-Empfehlung

Im Testfall scheiterten viele Bankberater bereits daran, die Kreditrate auf das Budget des Test-Ehepaars abzustimmen. Laut „Finanztest“ machte jeder fünfte Berater einen Vorschlag, bei dem die Monatsbelastung aus Kredit und Bewirtschaftungskosten das Limit um mehr als 150 Euro im Monat überstieg. Zudem hätten einige Testkunden jeden Monat 400 Euro mehr an Finanzierungskosten aufwenden müssen, als ursprünglich gewünscht.

Unpassende Kreditsumme

Am Bedarf vorbei ging oftmals auch die Summe der empfohlenen Kredite. Diese war in den meisten Fällen schlicht zu hoch. Im Testfall der „Finanztest“ hätte für einen Wohnungskauf ein Darlehen von maximal 215.000 Euro bis 230.000 Euro gereicht. Jedoch empfahlen knapp 40 Prozent der Berater Kreditsummen von 240.000 Euro und mehr. Einige rieten sogar, den Kaufpreis von 260.000 Euro voll, d.h. ohne Eigenkapital, zu finanzieren so „Finanztest“. 

Die Nachteile für den Kunden liegen auf der Hand. Dieser muss Zinsen auf einen Kreditanteil zahlen, den er nicht beanspruchen wollte und zudem auch nicht benötigt. Für einen höheren Kredit berechnen die Banken oft auch einen höheren Zinssatz.

Unzureichende Informationen

Weiterhin wird berichtet, dass die Fördermöglichkeiten durch Wohn-Riester oder ein Darlehen der staatlichen KfW-Bank in den Beratungsgesprächen nicht angesprochen wurden. Zudem fehlten Informationen über die angebotenen Kredite, wie z.B. Tilgungspläne, Angaben über die Restschuld am Ende der Zinsbindung und die voraussichtliche Dauer bis zur Schuldentilgung.

Unabhängige anwaltliche Beratung im Vorfeld zu empfehlen

Am Testbericht der Stiftung Warentest zur Situation der Praxis der Baufinanzierung wird einmal mehr deutlich, wie wichtig anwaltlicher Rat im Vorfeld ist. Schlechte Beratung und überteuerte Kredite können schnell zu kostspieligen Angelegenheiten der Kunden werden. 

Die in den USA schon lange gängige präventive anwaltliche Beratungspraxis ist hier zu Lande (leider) noch nicht weit verbreitet. Der verärgerte Kunde sucht in der Regel erst den Anwalt seines Vertrauens auf, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Die Verfolgung der Rechte des Mandanten ist dann zwar nicht unmöglich, jedoch führt die Interessenvertretung im Vorfeld zu sachgerechteren Ergebnissen.
Die Vorteile einer unabhängigen, präventiven anwaltlichen Beratung – also vor Abschluss eines von der Bank vorgeschlagenen Baufinanzierungsvertrages oder auch sonstigen Darlehensvertrages – liegen damit auf der Hand. Der Rat und die Prüfung der Darlehensunterlagen durch den Anwalt erfolgt unabhängig und ausschließlich im und am Interesse des Mandanten. 

Im Testfall der Stiftung Warentest lag zwischen guten und schlechten Finanzierungsangeboten ein Zinsunterschied von bis zu einem Prozentpunkt. Innerhalb einer Zinsbindung von 15 Jahren summiert sich so ein Unterschied im Testfall auf bis zu 30.000 Euro so „Finanztest“.

Damit der Testfall nicht zu Ihrem Ernstfall wird, berät Sie Ihr Rechtsanwalt für Bankrecht kompetent und individuell im Hinblick auf Ihre Bedürfnisse.