Umgangsrecht

Eine Trennung ist oftmals schwierig und kompliziert und bewirkt bei den Meisten das Bedürfnis, mit dem Anderen erstmal keinen Kontakt haben zu wollen. Sind aus der Beziehung, gleichwohl ob ehelich oder nichtehelich, Kinder hervorgegangen, so muss dennoch weiterhin eine Kommunikation zwischen den Eltern stattfinden, da der eine, möglicherweise nicht sorgeberechtigte Elternteil, zumindest ein Umgangsrecht innehat. 

Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht, mit beiden Elternteilen Umgang zu haben, so dass es dem betreuenden Elternteil obliegt, den Umgang entsprechend zu fördern. 

Grundsätzlich obliegt es den Eltern, eine Umgangsregelung zu finden. Diese sollte den Bindungen des Kindes zu dem anderen Elternteil als auch dem Alter des Kindes gerecht werden. Oftmals vereinbart man daher, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem nicht betreuenden Elternteil verbringt. Wohnen die Eltern näher zusammen, kommen natürlich auch Umgangskontakte unter der Woche in Betracht.

Sofern eine Kommunikation zwischen den Eltern nicht mehr möglich ist oder Absprachen nicht eingehalten werden, bietet es sich zunächst an, ein gemeinsames Gespräch bei Beratungsstellen wie dem Jugendamt zu vereinbaren. Dabei wird den Eltern die Möglichkeit geboten, eine neue Gesprächsbasis ihr gemeinsames Kind betreffend zu finden.

Ihr Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Kassel


Sollte auch dies erfolglos bleiben oder ein gemeinsames Gespräch aufgrund anderer Gründe, wie zum Beispiel häuslicher Gewalt, nicht gewollt sein, stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite. Zumeist ist dann ein gerichtliches Verfahren angezeigt, in welchem überprüft wird, ob ein Umgang möglicherweise nicht mehr dem Kindeswohl entspricht oder der betreuende Elternteil zu Unrecht den Umgang verweigert.